Beauftragung
E-Evidence Kontaktstelle beauftragen
Diensteanbieter sind dazu verpflichtet, eine solche Kontaktstelle einzurichten, entweder innerhalb der EU oder durch einen Bevollmächtigten, um den Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden gemäß der e-Evidence-Verordnung zu erleichtern.